Tauche ein in die Geschichte und versetze dich in das Jahr 1860
Die Revoluzzer
Der Bauernaufstand auf dem Anwesen von Hackl vlg. Oswald (1860)
Kaiser Franz Josef erließ am 12.Mai 1859 die „Verzehrungssteuer“ – eine Besteuerung der in jedem Haushalt konsumierten Mengen an Fleisch, Most und Schilcherwein. Besonders in der Gemeinde Greisdorf am Reinischkogel stieß man bei der Einbringung dieser als ungerecht empfundenen Steuer auf enorme Schwierigkeiten. Die Stimmung war in ungewöhnlichem Maße gereizt.
Der Bezirksvorsteher von Deutschlandsberg wollte nun mit aller Strenge und Härte gegen den sich regenden Widerstand durchgreifen und schickte eine Steuerkommission bestehend aus einem Steuerbeamten, einem Schatzmann und zehn k. und k. Gendarmen auf den Bauernhof von Hackl vlg. Oswald.
Originalanklageschrift aus dem Jahr 1861
Vor den Stalltüren war die Menschenansammlung am dichtesten, auch der offene Gang darüber war gefüllt mit Männern, Frauen und Kindern. Außerdem brachten die an den Gebäuden in großer Zahl lehnenden Stangen, Prügel, Wurf- und Mistgabeln die Bereitschaft zum offenen Widerstand klar zum Ausdruck.
Die Gendarmen gerieten unter dem Eindruck der wilden Entschlossenheit der Bauern offensichtlich in Panik und schossen sich in der Folge mit ihren Waffen, veraltete Vorderlader mit aufgepflanztem Bajonett, den Fluchtweg frei.
Bilanz – Ein Gendarm wurde schwer und drei leicht verletzt. Unter den Bauern gab es einen Toten und elf durch Schuss- und Stichwunden zum Teil Schwerverletzte.
51 Bauern vom Reinischkogel wurden schließlich wegen des „Verbrechens des Aufstandes, der schweren Körperverletzung und des Auflaufes“ angeklagt. Im Zuge der strafrechtlichen Untersuchungen wurde über jeden Beschuldigten eine Anklageschrift verfasst.
Das Landesgericht Graz erließ am 4.11.1861 einen „allerhöchsten Gnadenakt“ über die Aufständischen. Am 1. November 1862 wurde das Gesetz zur Einführung der Verzehrungssteuer wegen des unerwartet großen Widerstandes der Bauern aus „staatspolitischen Gründen“ wieder aufgehoben.
Seither ist der Haustrunk steuerfrei.
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